ERFASSUNG PRÜFPFLICHTIGER ARBEITSMITTEL gem. AM-VO

 

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Arbeitsmittel Prüfung gem.ASchG bzw. AM-VO

Sowohl das Arbeitnehmerschutzgesetz  als auch die Arbeitsmittelverordnung(AM-VO) verlangen, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind. 

Zu unterscheiden sind hierbei "Überprüfungen" nach der AM-VO und "Prüfungen" nach der Herstellervorschriften und den maschinenspezifischen Vorschriften und Regeln der Normen und Verordnungen.

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Uebergreifende_Themen/Pruefpflichten/

Überprüfungen im Hinblick auf die sicherheitstechnische Eignung von Arbeitsmitteln des Betriebes gehören zum Aufgabenkatalog der Fachkräfte für AM-VO Prüfungen festgehalten im BGBI. II 164/2000. Sie legen hierbei auch im Auftrag des Arbeitgebers die Anlässe für Prüfungen fest. 

Diese Prüfungen werden je nach Anlass von:

  • Befähigten Personen gem. BGBI. II 140/2000 ( aber nur §8 der AM-VO
  • Technische Büros (Maschinenbau und Elektrotechnik)
  • Ziviltechniker
  • Akkreditierte Prüf-, Überwachngs- und Zertifizierungsstellen
   
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