- Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden pro Tag sind erlaubt, rechnet man die erhöhten, zumutbaren Arbeitswege ein sind es sogar 14 Stunden.
- Arbeiter und Angestellte dürfen nun bis zu 60 Stunden in der Woche arbeiten. Nur für die jeweils 11. und 12. Stunde gilt ein Ablehnungsrecht der Arbeitnehmer – ob das tatsächlich nutzbar ist, ist fraglich. Denn es besteht ein Abhängigkeitsverhältnis der Arbeitnehmer.
- In der Gleitzeit gilt ab nun eine Normalarbeitszeit von 12 Stunden, fünfmal in der Woche (also 60 Stunden) – Wer also in Gleitzeit in der Woche 60 Stunden arbeitet, hat keine einzige Überstunde gemacht und bekommt damit auch keine Überstundenzuschläge.
- In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Chef zur Arbeit an bis zu vier Wochenenden pro Jahr verpflichten. Mit Betriebsrat ist dafür eine Betriebsvereinbarung erforderlich.
- Für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit frei gestalten können, wird das Arbeitszeitgesetz gar nicht mehr gelten. Diese Regelung gab bisher nur für Führungskräfte wie Geschäftsführer oder CEOs in Konzernen – jetzt soll sie für alle gelten, die „maßgebliche selbstständige Entscheidungsbefugnisse“ haben.
- Es gab bereits viele Fälle in denen die Unternehmen die Arbeitszeitgesetze nicht eingehalten haben. Durch die neue Höchstarbeitszeit von 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche werden diese Verstöße zum größten Teil straffrei. Zuvor hatte die Regierung bereits angekündigt die Strafen massiv zu reduzieren, und die Kontrollen zurückzufahren.
- Die wichtigste Schutzbestimmung kommt nicht von der Regierung, sondern durch die EU – und muss eingehalten werden. Laut EU-Recht darf die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von 17 Wochen nicht überschritten werden.
- Tatsächlich sind bei der Vier-Tage-Woche keine Änderungen vorgesehen: Schon jetzt ist es möglich, die 40 Stunden Normalarbeitszeit auf vier Zehn-Stunden-Tage zu verteilen. Auch in den allermeisten Gleitzeitverträgen sind Kernarbeitszeiten vereinbart. Der Arbeitgeber muss also trotzdem zustimmen, möchte man Freitags freinehmen. Eine Erleichterung für den Arbeitnehmer ist das nicht.